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Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien
enthalten, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Er kann
Altbatterien, die der Anbieter als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich am
Versandlager (Versandadresse) des Anbieters zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten
Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll
gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien an Endnutzer ist der Vertreiber gemäß §
10 BattG zudem verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich
Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen
Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten
und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Gibt der Endnutzer beim Vertreiber eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die der Vertreiber entsprechend
§ 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führt oder geführt hat, ist der Vertreiber im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag
zurückzuerstatten.
Soweit der Vertreiber entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben hat, ist
die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der
Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben
werden. Das vom Vertreiber erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der
Fahrzeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten
Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand vom Vertreiber zurück.